Run

10:00 Uhr: Start des Hochstaufentrail
11:00 Uhr: Start unserer Minis (ca. 150m)
ca. 11:50: Die schnellsten Hochstaufenathleten kommen ins Ziel
15:00 Uhr: Zielschluss Hochstaufentrail

16:00 Uhr: Start Kinder U8 und U10
16:10 Uhr: Start Kinder U12 und U14

17:20 Uhr: Start Klosterhoftrail (5,5km)
17:30 Uhr: Alpenstadttrail & Mannschaftslauf (9,7 km)
19:00 Uhr: Zielschluss Alpenstadt und Klosterhoftrail

Fun

Siegerehrungen:
15:00 Uhr Staufentrail
16:30 Kinderläufe
19:00 Klosterhoftrail
19:30 Alpenstadttrail

Party

Fan-Area am Hochstaufenhaus
Gastronomiezelt und Foodtrucks am Rathausplatz
Cheerleader des TSV Bad Reichenhall
Trommlergruppe beim Angererbrunnen

Ab 20:00 Uhr Party mit der Band „The Live Jacks“ – Vollgas bis 22:30 Uhr

So kommt Ihr zu uns

Alle Antworten auf Eure Fragen

Wann ist Meldeschluss

Meldeschluss ist am Donnerstag vor dem Start um 24:00 Uhr. Nachmeldungen sind aber auch noch am Freitag und Samstag direkt vor Ort, unter Zahlung einer geringen Zusatzgebühr, möglich.

Wann und wo bekomme ich die Startunterlagen?

Die Startunterlagen gibt es direkt im Start-/Zielbereich am Rathausplatz. Freitag von 17:30 Uhr bis 19:30 Uhr und Samstag ab 08:00 Uhr für den Hochstaufentrail und ab 14:30 Uhr für alle anderen Bewerbe.

Was bekomme ich für meine Startgebühr

Rennorganisation, Absicherung durch die Bergwacht und Rettungsdienst, Chipzeitnehmung, Verpflegung auf der Strecke und im Ziel, kostenloser Fotoservice, Onlineurkunde, Finishermedaille, Teilnahmepräsent, Startersackerl (u.a. mit Verzehrgutschein).

Welche Wertungsklassen gibt es?

Minilauf: dabeisein ist alles
Giro X-tension Kinderlauf: U8 (m/w), U10 (m/w), U12 (m/w), U14 (m/w)

Klosterhof-Citytrail: U14 (m/w), U16 (m/w), U 18 m/w, U 23 m/w, U 40 m/w (Allgemein), U 50 m/w (Master), U 60 m/w (Senior Master), 60+ m/w (Grand Master)
Alpenstadt-Citytrail: U16 (m/w), U18 (m/w), U23 (m/w), U 40 m/w (Allgemein), U 50 m/w (Master), U 60 m/w (Senior Master), 60+ m/w (Grand Master)
Hochstaufentrail: U23 (m/w), Allgemein (m/w), Uphill (m/w), Downhill (m/w)

Kombiwertung: Allgemein (m/w)

Zusätzlich erfolgt in den Ergebnislisten eine Unterteilung der Altersklassen nach den offiziellen Vorgaben des DLV.

Welche Preise gibt es für die Schnellsten?

Preise gibt es jeweils für die Plätze 1-3 der Wertungsklassen in den verschiedenen Läufen. Zusätzlich erhalten die Gesamtschnellsten m/w in den jeweiligen Läufen einen Pokal. Die drei schnellsten Damen und Herren des Hochstaufenruns erhalten zusätzlich noch einen hochwertigen Sachpreis, in Kooperation mit unseren Hauptsponsoren DARE2B und der Alpenstadt Bad Reichenhall.

Ich habe mich angemeldet, kann jedoch wegen Krankheit oder anderen Gründen nicht teilnehmen!

Nach erfolgter Anmeldung besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Startgebühr. Bis zum Anmeldeschluss kann in Ausnahmefällen die bezahlte Startgebühr unter Einbehalt einer Bearbeitungspauschale i.H.v. 5€ zurücküberwiesen werden. Eine Woche vor Meldeschluss kann leider keine Rückzahlung der Startgebühr mehr erfolgen.
Eine Weitergabe des Startplatzes ist nur bis eine Woche vor Meldeschluss möglich.

Wo parke ich am Wettkampftag?

Parkmöglichkeiten findet ihr am Park&Ride Parkplatz bei der Rupertus Therme oder alternativ beim Parkplatz Heiligenbrunnerstraße. Ebenso gibt es ausreichend Parkplätze am Bad Reichenhaller Festplatz.

Gibt es Umkleiden und Duschmöglichkeiten?

Duschmöglichkeiten bestehen in der Sporthalle (Münchner Allee 16) zwischen 12:30 Uhr und 20:00 Uhr. Außerdem gibt es am Rathausplatz Umkleidezelte und einen Toilettenwagen.

Kann ich während des Laufs Bekleidung und Wertsachen deponieren?

Im Start-/Zielbereich am Rathausplatz gibt es ein betreutes Wertsachendepot, für das aber keine Haftung übernommen werden kann. Die Wertsachen und Kleidungsstücke können in einem eigenen Beutel oder Tasche abgegeben und gegen Vorlage der Startnummer wieder abgeholt werden.

Gibt es ein Rahmenprogramm?

Am Samstag, direkt nach dem Start des Hochstaufentrail öffnet um 10:00 Uhr unsere Expo, begleitet von Musik und Moderation könnt ihr den ganzen Tag bei gutem Essen von unseren Foodtrucks oder aus dem Catering-Zelt im Start-/Zielbereich am Rathausplatz verbringen und am Abend geht es ab 20:00 Uhr fließend in die Party mit Live-Musik über.

Wo kann ich in Bad Reichenhall oder Bayerisch Gmain übernachten?

Am besten setzt du dich direkt mit unser Tourist-Info in Verbindung. Hier hilft man dir gerne bei allen Fragen zu Unterkünften oder auch bei Ausflugstipps für dich und deine Familie/Freunde.

Tourist-Info
Bad Reichenhall
Wittelsbacherstr. 15
83435 Bad Reichenhall
Tel.: +49 8651 71511-0
info@bad-reichenhall.de

Öffnungszeiten
Montag – Freitag
08:30 – 17:00 Uhr
Samstag, Sonn- und Feiertage
08:30 – 13:00 Uhr

Unsere Teilnahmebedingungen

Alles was du wissen musst:

§1 Anwendungsbereich – Geltungsbereich
(1) Veranstalter des Alpenstadt City&Trail Bad Reichenhall ist der TSV Bad Reichenhall 1862 e.V. mit Sitz in der Reichenbachstr. 15b, 83435 Bad Reichenhall.

(2) Diese Teilnahmebedingungen gelten für die vom Veranstalter durchgeführte Laufveranstaltung „Alpenstadt City&Trail“. Sie regeln das zwischen den Teilnehmenden und dem Veranstalter zustande kommende Rechtsverhältnis. Sie sind gelegentlichen, inhaltlichen Veränderungen unterworfen und sind in ihrer bei der Anmeldung jeweils gültigen Fassung, Bestandteil des Vertrages zwischen Veranstalter und Teilnehmenden. Änderungen, die unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen der Teilnehmenden erfolgen und die vom Veranstalter im Internet (elektronische Form ohne Signatur) oder in Schriftform bekanntgegeben werden, gelten dann in der jeweilig bekannt gemachten Fassung.

§2 Teilnahmebedingungen – Sicherheitsmaßnahmen
(1) Startberechtigt sind alle Personen, wie in der Ausschreibung definiert. Für die Teilnahme am Minilauf ist ein Mindestalter von 2 Jahren, für den Kinderlauf von 6 Jahren, für den Klosterhof-Citytrail von 12 Jahren, für den Alpenstadt-Citytrail von 14 Jahren und für die Teilnahme am Hochstaufen-Trailrun ein Mindestalter von 18 Jahren erforderlich. Alle Teilnehmenden müssen über einen der Veranstaltung angemessenen Trainingszustand verfügen. Mit der Teilnahme erkennen sie den Haftungsausschluß der Veranstalter, deren Vertreter, der Stadt Bad Reichenhall, des Freistaates Bayern und der Sponsoren an.

(2) Die Verwendung von Sportgeräten (Nordic-Walking-Stöcke, o.ä.) ist bei den Citytrails nicht zugelassen.

(2.1) Beim Hochstaufenrun sind Trailrunning-Stöcke erlaubt. Sie dürfen während des Rennens weder aufgenommen noch abgelegt werden. Wer mit Stöcken startet, muss diese durchgängig mitführen. Wer ohne Stöcke startet, darf auf der Strecke keine aufnehmen.

(3) Hilfe von außen, durch Dritte, ist nur im Umkreis von 100m um die offiziellen Verpflegungsstellen erlaubt.

(3) Organisatorische Maßnahmen gibt der Veranstalter den Teilnehmden vor der Veranstaltung bekannt. Den Anweisungen des Veranstalters und seines entsprechend kenntlich gemachten Personals ist unbedingt Folge zu leisten.
Der Veranstalter behält es sich vor, witterungsbedingt Streckenänderungen vorzunehmen. Wann immer möglich werden etwaige Änderungen unverzüglich an alle Teilnehmenden kommuniziert.

(4) Bei Zuwiderhandlungen, die den ordnungsgemäßen Verlauf der Veranstaltung stören oder die Sicherheit der Teilnehmenden gefährden können, ist der Veranstalter berechtigt, den jederzeitigen Ausschluss der Betroffenen von der Veranstaltung auszusprechen. Ebenso können von den Streckenposten Teilnehmende aus dem Rennen genommen werden, deren Leib oder Leben gefährdet ist. Rechtlich bindende Erklärungen können gegenüber den Teilnehmenden nur von dem hierfür befugten Personenkreis des Veranstalters abgegeben werden.

§3 Anmeldung
Zahlungsbedingungen, Rückerstattung

(1) Die Ausschreibung des Alpenstadt City&Trail inklusive der Teilnahmebedingungen wird vom Veranstalter in angemessenem Zeitraum vor der Veranstaltung im Internet veröffentlicht.

(2) Eine Anmeldung ist nur online oder persönlich (Nachmeldung am Veranstaltungstag) möglich.

(3) Alle Personen, die sich selbst oder andere Personen er für den Alpenstadt City&Trail anmelden, sind dafür verantwortlich, dass alle angemeldeten Personen die Teilnahmebedingungen zur Kenntnis erhalten und akzeptiert haben. Mit der Anmeldung bestätigt sie/er dies dem Veranstalter, sowohl für sich als auch in Vollmacht für alle in der Anmeldung genannten Personen.

(4) Für die Staffelwertung besteht ein Team aus 3 Personen. Die Staffelwertung ist nur als Mixed-Team möglich und nur im Rahmen des Alpenstadt-Citytrail (9,7 Kilometer).

(5) Der Veranstalter beauftragt die Firma time2win GmbH mit der Abwicklung des Anmeldeprozesses und des Zahlungsverkehrs. Diese stellt dazu ihr Internet-Portal zur Verfügung. Für alle ausgelösten Bestellungen wird durch die time2win GmbH eine digitale Bestellbestätigung erstellt und den Teilnehmenden per Email zugesandt.

(6) Die Firma time2win GmbH übernimmt im Namen des Veranstalters den Zahlungsverkehr, stellt den Zahlungseingang sicher und ordnet die Beträge automatisch den Teilnehmenden zu. Zahlungen können per elektronischem Lastschrift-Einzugsverfahren, Kreditkarte oder Überweisung erfolgen. Das Startrecht gilt nach erfolgreich abgeschlossener Anmeldung und dem somit geschlossenen Vertrag als erteilt.

(7) Tritt eine gemeldete Person ohne Angabe von Gründen nicht zum Start an oder erklärt dem Veranstalter vorher die Nichtteilnahme besteht kein Anspruch auf Rückzahlung der Startgebühr. Für eine Ummeldung auf eine andere Distanz kann vom Veranstalter eine Bearbeitungsgebühr erhoben werden.

(8) Wird einer Person von einem Arzt von der Teilnahme abgeraten, so wird gegen Rückgabe der Anmeldebestätigung bzw. der Startnummer, die Startgebühr, abzüglich einer Bearbeitungsgebühr, erstattet, wenn sie unter Vorlage der sportärztlichen Bescheinigung von einer Teilnahme Abstand nimmt. Das Gleiche gilt bei einem gleichartig begründeten Nichtantritt, wenn dies vor der Veranstaltung schriftlich unter Vorlage der schriftlichen Bescheinigung des behandelnden Arztes geschieht.

(9) Die Rückerstattung der Startgebühr kommt im Übrigen nur bei vollständigem Ausfall der Veranstaltung in Betracht. Ist der Ausfall vom Veranstalter nicht zu vertreten, erfolgt keine Erstattung. Ein solcher nicht zu vertretender Ausfall liegt insbesondere im Falle höherer Gewalt (insbesondere bei ungeeignetem Wetter- und Verkehrsbedingungen, Bombendrohungen, Terrorismuswarnungen usw.) (vgl. § 4 Abs. 1 dieser Bedingungen) oder behördlichen Anweisungen vor.

§4 Haftungsausschluss
(1) Ist der Veranstalter in Fällen höherer Gewalt berechtigt oder aufgrund behördlicher Anordnung oder aus Sicherheitsgründen verpflichtet, Änderungen in der Durchführung der Veranstaltung vorzunehmen oder diese abzusagen, besteht keine Schadenersatzpflicht des Veranstalters gegenüber den Teilnehmenden.

(2) Der Veranstalter haftet nicht für nicht wenigstens grob fahrlässig verursachte Sach- und Vermögensschäden; ausgenommen von dieser Haftungsbegrenzung sind Schäden, die auf der schuldhaften Verletzung einer vertraglichen Hauptleistungspflicht (Kardinalspflicht) des Veranstalters beruhen, und Personenschäden (Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit einer Person). Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen erstrecken sich auch auf die persönliche Schadenersatzhaftung der Angestellten, Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Dritter, deren sich der Veranstalter im Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung bedient bzw. mit denen er zu diesem Zweck vertraglich verbunden ist.

(3) Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für gesundheitliche Risiken der Teilnehmenden im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Laufveranstaltung. Es obliegt den Teilnehmenden, ihren Gesundheitszustand vorher zu überprüfen. Mit der Anmeldung zur Veranstaltung erklären die Teilnehmer, dass sie gesundheitlich in der Lage sind an der Veranstaltung teilzunehmen.

(3.1) Es wird hier nochmals explizit auf die Eigenverantwortung der Teilnehmenden beim Hochstaufenrun hingewiesen. Die Strecke führt durch alpines Gelände und ist nicht gesichert. Alpine Erfahrung, Trittsicherheit und Schwindelfreiheit sind die Grundvoraussetzungen. Die markierten Steige und Wege dürfen nicht verlassen werden.

(4) Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für von ihm beauftragte Dritte für die verwahrten Gegenstände der Teilnehmenden. Die Haftung des Veranstalters aus grobem Auswahlverschulden bleibt unberührt.

(5) Versicherungsschutz: Es handelt sich um eine Outdoor-Veranstaltung bei der ein Unfall- und Verletzungsrisiko für die Teilnehmenden besteht. Für teilnehmende Mitglieder von Vereinen/Verbänden des Bayerischen Landessportverbandes besteht Versicherungsschutz gemäß dem Merkblatt „Die Sportversicherung“. Hiervon ausgenommen ist eine Haftung für grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Für teilnehmende Nichtmitglieder besteht kein Versicherungsschutz im Rahmen der Sportversicherung des BLSV. Eine Haftung für Sachschäden oder für Diebstähle ist ausgeschlossen. Es gilt die StVO. Die Teilnehmenden haben den Weisungen von Kontrollposten (Polizei, Feuerwehr und Streckenposten) Folge zu leisten und sich an die Regeln der StVO zu halten. Die Benutzung von Gehsteigen und Beachtung von Fußgängerübergängen ist vorgeschrieben, da die Strecke für den Straßenverkehr gesperrt ist.

§ 5 Datenschutz
(1) a) Von den Teilnehmenden werden folgende Daten erhoben und gespeichert:
# Vor- und Nachname
# Verein
# Geschlecht
# Geburtsdatum und Jahrgang
# Emailadresse

Allen Teilnehmenden wird eine Startnummer zugeteilt, die zu den Teilnahmedaten hinzugespeichert wird. Der TSV Bad Reichenhall erhebt, verarbeitet und nutzt diese Daten zur Durchführung der Sportveranstaltung und zur Information der Teilnehmenden über die Sportveranstaltung.

Teilnahmelisten (Star- und Ergebnislisten) werden im Internet und ggf. über die örtliche Presse veröffentlicht. Die Kontaktdaten der Anmeldung dürfen vom Veranstalter gespeichert und für Infozwecke (Newsletter) verwendet werden. Eine Weitergabe an Dritte ist nicht zulässig. Die Teilnehmenden können der Speicherung und Verwendung der Daten für den Newsletter jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widersprechen. Der Widerspruch kann schriftlich (z.B. Brief) oder in Textform (z.B. per Telefax oder per E-Mail) erklärt werden. Bitte geben Sie bei Ihrem Widerspruch Name, Vorname, und – soweit bekannt – Ihre Startnummer an.

b) Für die Anmeldung und die Zahlungsabwicklung arbeitet der TSV Bad Reichenhall mit der time2win GmbH, Unterhaidach 9, A-4693 Desselbrunn zusammen. Die time2win GmbH erbringt eigene Dienstleistungen, für die ausschließlich die Datenschutzerklärung der time2win GmbH gilt.

c) Mit der Angabe der E-Mail Adresse erklären sich die Teilnehmenden einverstanden, dass der TSV Bad Reichenhall diese für das Versenden von Informationen an sie nutzen darf.

(2) Foto-und Filmaufnahmen
Die Teilnehmenden erklären sich damit einverstanden, dass die im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Veranstaltung gemachten Fotos, Filmaufnahmen und Interviews in Rundfunk, Fernsehen, Printmedien, Büchern, sozialen Medien (Facebook, Instagram, Veranstaltungswebsite, Youtube, etc.) ohne Anspruch auf Vergütung verbreitet und veröffentlicht werden.

Sie erklären sich mit der Veröffentlichung des Namens, Vornamens, Geburtsjahres, Teamnamens, der Startnummer und der Ergebnisse (Platzierungen und Zeiten) in allen veranstaltungsrelevanten Printmedien (Startliste, Ergebnisliste etc.) und in allen elektronischen Medien wie dem Internet einverstanden.

(3) Ergebnislisten
a) Zu den Anmeldedaten wird nach Zieleinlauf auch die Zeit gespeichert, die für die Strecke benötigt wurde. Die Zeitmessung erfolgt durch die time2win GmbH, Unterhaidach 9, A-4693 Desselbrunn. Die time2win GmbH erbringt eigene Dienstleistungen, für die ausschließlich die Datenschutzerklärung der time2win GmbH gilt.

b) Ergebnislisten werden vom TSV Bad Reichenhall und/oder von der time2win GmbH im Internet und ggf. in der lokalen Presse veröffentlicht.

§ 6 Zeitmessung, regelwidriges Verhalten
(1) Mit der Zeitmessung beauftragt der Veranstalter die Firma time2win GmbH. Die zur Zeitmessung ausgegebenen Zeitnahme-Chips werden vor der Ausgabe auf Funktionsfähigkeit hin überprüft. Eine Gewährleistung und/oder Haftung des Veranstalters wegen einer Mangelhaftigkeit des Chips, die nach Ausgabe auftritt, ist ausgeschlossen.

(2) Die vom Veranstalter ausgegebene Startnummer sichtbar an der Vorderseite angebracht werden. Eine Teilnahme an der Veranstaltung ohne gültige Startnummer ist nicht zulässig.

(3) Das Wettkampfkomitee behält sich das Recht vor, Teilnehmende zu disqualifizieren, wenn sich Verstöße gegen die Teilnahmebedingungen herausstellen.

§ 7 Salvatorische Klausel
(1) Die etwaige Ungültigkeit einer Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen berührt die Gültigkeit der übrigen Regelungen nicht. Die ungültigen Bestimmungen sind durch solche zu ersetzen, die dem beabsichtigten wirtschaftlichen Sinn und Zweck der Regelung am nächsten kommt. Gleiches gilt für eventuelle Vertragslücken.